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Pressemitteilung

Prof. Dr. Martin Hörmann bei ALNO-Unternehmen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

– ALNO-Management nimmt Anträge auf Eigenverwaltung zurück – Wechsel der Eigenverwaltung in ein Regelinsolvenzverfahren – Weg frei für Sanierer
Rolf Rickmeyer als neuer CEO/CRO – Hinweise auf Sonderaktiva –

Pfullendorf, 29.08.2017. Die Geschäftsleitung des Küchenherstellers ALNO AG und seiner Töchter, der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, der pino Küchen GmbH sowie der ALNO Logistik & Service GmbH hat die Anträge auf Eigenverwaltung aus eigener Entscheidung zurückgenommen. Damit geht die Eigenverwaltung in ein gewöhnliches Regelinsolvenzverfahren über. Der bisherige vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, wird fortan im Auftrag des Amtsgerichts Hechingen als vorläufiger Insolvenzverwalter die Insolvenzverfahren der betroffenen Unternehmen führen und verantworten. Während der bisherige vorläufige Sachwalter als ‚verlängerter Arm des Gerichts’ die Eigenverwaltung begleitet und kontrolliert hat, wird er nunmehr die aktive Rolle als ‚starker Insolvenzverwalter’ wahrnehmen, damit die wesentlichen Schritte bei der Sanierung bestimmen und den bereits Mitte August gestarteten Verkaufsprozess der ALNO-Unternehmen im Interesse der Gläubiger vorantreiben.

Sanierung konsequent fortsetzen

In seiner neuen Funktion wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann den Geschäftsbetrieb der betroffenen insolventen ALNO-Unternehmen weiter stabilisieren und Sanierungschancen ausloten. Dabei wird er Restrukturierungsmaßnahmen konsequent umsetzen, möglichst viele Arbeitsplätze an den drei Standorten erhalten, Fortführungsperspektiven wahrnehmen und im Zuge eines Investorenprozesses vor allem die Gläubigerinteressen bestmöglich wahren. „Es handelt sich um ein sehr komplexes und ausgesprochen schwieriges Verfahren. Dennoch sehe ich durchaus Chancen für eine Sanierung und Fortführung von ALNO sowie seiner Töchter. Der Markt und die Nachfrage sind im In- und Ausland vorhanden und die Marke ALNO genießt hohes Ansehen bei Händlern, Großkunden und Endkunden“, sagt Prof. Dr. Martin Hörmann.

Vertrauensbildende Maßnahmen

Durch die Rücknahme der Eigenverwaltung kommt das bisherige Management der ALNO AG und seiner insolventen Tochtergesellschaften dem Wunsch einiger Kunden entgegen, die Sanierung der ALNO-Unternehmen einem unabhängigen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter anzuvertrauen. Dadurch wird der Weg frei für einen neuen neutralen und sanierungserfahrenen Experten. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat inzwischen in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss sowie der Geschäftsführung mit Herrn Rolf Rickmeyer einen sanierungserfahrenen Manager als CEO und Chief Restructuring Officer (CRO) im Rahmen der weiteren Betriebsfortführung federführend eingesetzt. Ebenso werden Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen und Rechtsanwalt Dirk Schoene von der Kanzlei Dentons, die bisher als Generalbevollmächtigte tätig waren, das Management-Team zunächst weiter beraten und unterstützen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann ist Partner bei der Kanzlei anchor Rechtsanwälte und wird in diesem komplexen Verfahren von seiner Kanzlei mit einem Team aus sechs weiteren Partnern und Rechtsanwälten unterstützt.

Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten

Bei der Rücknahme der Anträge auf Eigenverwaltung hat ein weiterer Grund eine wichtige Rolle gespielt. Der vorläufige Sachwalter hatte in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss eine renommierte Wirtschaftsprüfungskanzlei sowie eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Zeiträume unmittelbar, aber auch deutlich vor den Insolvenzanträgen aufzuarbeiten. Hierbei ergaben erste vorläufige Ermittlungen, dass in diesem Verfahren erhebliche insolvenzrechtliche Sonderaktiva bestehen dürften, deren abschließende Ermittlung und Geltendmachung Jahre dauern werden und somit einen Insolvenzplan auf Grund der gebotenen Geschwindigkeit unmöglich machen. Damit konnte die Eigenverwaltung nicht mehr als richtige und passende Verfahrensart durchgeführt werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter betont, dass seit Antragstellung auf Eigenverwaltung die Geschäftsführung der insolventen Unternehmen sich stets kooperativ gegenüber den Generalbevollmächtigten verhalten und zu keinem Zeitpunkt erkennbar gegen das Interesse von Gläubigern gehandelt hat. Zudem war der Aufsichtsrat der ALNO AG seit dem Beschluss über das vorläufige Insolvenzverfahren nicht in die Unternehmensfortführung eingebunden.

Stabilität ins Verfahren bringen

Mit der Rücknahme der Eigenverwaltung und mit dem starken vorläufigen Insolvenzverwalter sowie dem Einsatz von Rolf Rickmeyer als CEO und unabhängigen Sanierungsexperten (CRO) soll nun im Interesse aller Beteiligten das Sanierungsverfahren in ruhige Bahnen gelenkt und neues Vertrauen in die Fortführung und Sanierung des Unternehmens geschaffen werden. Die Verunsicherung ist u. a. auf im Markt und in den Medien gestreute Vorwürfe zurückzuführen. Im Mittelpunkt stehen hierbei insbesondere die Wiederherstellung der guten Lieferfähigkeit und die zügige Nachsendung von Fehlteilen, damit die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten schnellstmöglich wiederhergestellt werden kann.

Diskriminierungsfreier Investorenprozess

Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann wird nun entschlossen die Restrukturierung der insolventen Unternehmen sowie den bereits angelaufenen M&A-Prozess vorantreiben. Angestrebt ist eine übertragende Sanierung der Vermögenswerte von ALNO und seiner Tochtergesellschaften an einen oder mehrere Investoren. Die Investorensuche findet im Zuge eines strukturierten Bieterprozesses statt, der transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt wird. Jeder Interessent erhält die gleichen Chancen. Die künftige Auswahl der in Frage kommenden Investoren wird zügig und mit Augenmaß durchgeführt, um die Zukunft der ALNO-Unternehmen nachhaltig zu sichern. Das Ziel sei, so Prof. Hörmann, die Fortführung, der Erhalt der Arbeitsplätze sowie die bestmögliche Wahrung der Gläubigerinteressen.

 

 

Über anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH

Die auf Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung spezialisierte Kanzlei anchor Rechtsanwälte ist mit mehr als 100 Mitarbeitern an den zehn Standorten Augsburg, Braunschweig, Düsseldorf, Hannover, Hildesheim, Mannheim, München, Weilheim, Stuttgart und Ulm tätig. Prof. Dr. Martin Hörmann ist Partner der Sozietät und überwiegend als Insolvenzverwalter, Sachwalter und in der Eigenverwaltung tätig. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit zahlreiche größere Betriebe in der Insolvenz begleitet und saniert.

Mehr Infos unter www.anchor.eu

 

Über den ALNO-Konzern

Der ALNO-Konzern zählt zu den führenden Küchenherstellern Deutschlands. An vier internationalen Produktionsstandorten mit insgesamt rund 1.900 Mitarbeitern produziert ALNO ein Küchenvollsortiment für den deutschen und internationalen Markt. Der ALNO-Konzern ist mit über 6.000 Vertriebspartnern in mehr als 64 Ländern der Welt aktiv.

Mehr Infos unter www.alno.de

 

 

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PM Bestellung von Prof. Martin Hörmann zum Alno-Insolvenzverwalter vom 29.08.2017