Alno Ag

Pressemitteilung

ALNO AG: Insolvenzverwalter unterschreibt Kaufvertrag mit Investor RiverRock

– Wichtiger Etappenerfolg – Vertrag erst wirksam nach Erfüllung diverser Bedingungen –
– Neue ALNO GmbH beabsichtigt Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs mit
rund 410 Mitarbeitern –

Pfullendorf, 19. Dezember 2017. Überraschende und erfreuliche Wende beim insolventen Küchenmöbelhersteller ALNO AG in Pfullendorf. Kaum vier Tage nach Einreichung eines Kaufangebots hat Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte einen Kaufvertrag mit dem Investor RiverRock unterschrieben. Der notariell beurkundete Vertrag sieht die Übernahme wesentlicher Vermögensgegenstände wie Maschinen, Grundstücke und Markenrechte im Zuge einer übertragenden Sanierung vor. Watling Street Advisors, im Auftrag der RiverRock European Opportunities Funds handelnd, beabsichtigt den Geschäftsbetrieb mit der Produktion von Küchenmöbeln baldmöglichst wieder aufzunehmen. Für die Wirksamkeit des Vertrages müssen noch wesentliche Bedingungen erfüllt werden.

Fortführungslösung in Aussicht

„Wir freuen uns sehr, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun wieder Hoffnung schöpfen können. Beide Seiten haben mit großem Nachdruck intensiv und konstruktiv auf einen Abschluss hingearbeitet. Mit dem Vertrag haben wir eine sehr wichtige Etappe erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel. Nun müssen wir abwarten, dass wichtige Bedingungen erfüllt werden, damit der Vertrag wirksam wird“, sagt Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann. Zu den wesentlichen Bedingungen zählen u.a. die Zustimmung des Gläubigerausschusses, die Gründung einer Transfergesellschaft und die Genehmigung von Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit.

Arbeit für rund 410 Beschäftigte durch Neue ALNO

Der Investor RiverRock will nun entschlossen die Voraussetzungen schaffen, um den stillgelegten Geschäftsbetrieb wieder zügig aufzunehmen. Nachdem am 24.11.2017 der letzte verbliebene Interessent abgesprungen war, war Insolvenzverwalter Hörmann gezwungen, die Betriebsstilllegung einzuleiten. Der Beschluss über die Einstellung des Geschäftsbetriebs der ALNO AG bleibt aufrechterhalten, bis alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind und der Vertrag vollzogen wird. Demnächst werden die Maßnahmen zum Anlaufen der Geschäftstätigkeit und anschließend zum Start der Produktion der neuen Gesellschaft mit dem Namen ‚Neue ALNO GmbH’ angeschoben. Wenn die Produktion künftig wieder anläuft, sollen rund 410 Beschäftigte, davon 34 Azubis für die Neue ALNO arbeiten.

Kurzarbeitergeld durch die Arbeitsagentur

In der Übergangsphase wird die Neue ALNO für die Mitarbeiter umgehend Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Gewährung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist eine der Bedingungen im Kaufvertrag.

Gründung einer Transfergesellschaft

Mitarbeiter, die nicht von der Neuen ALNO übernommen werden können, sollen in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft wechseln. Ziel der Transfergesellschaft ist es, die Mitarbeiter durch Qualifizierungsmaßnahmen in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Mitarbeiter der Transfergesellschaft gelten nicht als arbeitslos und sollen dem jeweiligen Mitarbeiter eine Perspektive zur Rückkehr in eine neue Arbeit geben. Die Gründung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ist eine Bedingung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages.

 

 

Über den ALNO-Konzern

Der ALNO-Konzern zählte zu den führenden Küchenherstellern Deutschlands.

Mehr Infos unter www.alno.de

Über anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH

Die auf Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung spezialisierte Kanzlei anchor Rechtsanwälte ist mit mehr als 100 Mitarbeitern an den zehn Standorten Augsburg, Braunschweig, Düsseldorf, Hannover, Hildesheim, Mannheim, München, Weilheim, Stuttgart und Ulm tätig. Prof. Dr. Martin Hörmann ist Partner der Sozietät und überwiegend als Insolvenzverwalter, Sachwalter und in der Eigenverwaltung tätig. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit zahlreiche größere Betriebe in der Insolvenz begleitet und saniert. Mehr Infos unter www.anchor.eu

 

 

Ansprechpartner für die Medien

Für den Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann

Pietro Nuvoloni | Elke Schmitz

dictum media gmbh

Zollstockgürtel 63 | 50969 Köln

Telefon: +49 – 221 – 39 760 670

nuvoloni@dictum-media.de | schmitz@dictum-media.de

www.dictum-media.de

 

Kontakt für Investor RiverRock

press@watlingstreetadvisors.com

 

Pressemeldung ‘ALNO Insolvenzverwalter unterschreibt Kaufvertrag’ vom 19.12.2017