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Pressemitteilung

Landgericht Koblenz: Insolvenzplan der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr rechtskräftig

– Letzte rechtliche Hürden für Verkauf an regionalen Investor überwunden –
– Weg frei für Neustart der AG Bad Neuenahr – Planungssicherheit für Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen –

Koblenz/Bad Neuenahr, 21.12.2017. Das Landgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 letzte Einwendungen im Insolvenzverfahren der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr zurückgewiesen. Damit ist der Insolvenzplan des Insolvenzverwalters Jens Lieser rechtskräftig. Der Insolvenzplan war zuvor von der überwältigenden Mehrheit der Gläubiger und Aktionäre in dem am 12. Oktober 2017 anberaumten Erörterungs- und Abstimmungstermin angenommen worden.

„Ich freue mich für die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr, denn damit sind nun die Weichen für eine neue Entwicklung im Herzen der Stadt gestellt. Das ist ein guter Tag für die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr, für die Stadt und die ganze Region“, sagt Insolvenzverwalter Jens Lieser. Der Insolvenzplan kann nun umgehend umgesetzt werden. Er sieht die Übernahme aller Vermögenswerte der AGBN an einen regionalen Unternehmer und seine Mitinvestoren vor. Der nun rechtskräftige Insolvenzplan schafft Gewissheit und Planungssicherheit für die von den Erwerbern angedachten Zukunftsinvestitionen. Gerade im Vorfeld der in 2022 anstehenden Landesgartenschau ist die jetzt geschaffene Rechtssicherheit für die städtebauliche Entwicklung besonders wichtig.

 

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PM ‘AG Bad Neuenahr Insolvenzplan rechtskräftig’ vom 21.12.17